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Version: September 2025
Die folgenden Begriffe haben in der vPlan-Vereinbarung und den vPlan-Nutzungsbedingungen die nachstehend angegebene Bedeutung:
2.1. Die vPlan-Nutzungsbedingungen gelten für alle vPlan-Vereinbarungen.
2.2. Abweichende Bestimmungen von den vPlan-Nutzungsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden und gelten ausschließlich für den jeweiligen Einzelfall.
2.3. Die Geltung etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
2.4. In den vPlan-Nutzungsbedingungen umfasst der Begriff „schriftlich“ auch: (i) im Falle von Mitteilungen des Kunden per E-Mail, jedoch nicht über Nachrichten innerhalb der Webanwendung, und (ii) im Falle von Mitteilungen von vPlan per E-Mail sowie Mitteilungen, die innerhalb der Webanwendung zur Verfügung gestellt oder versendet werden.
2.5. Falls vPlan in einem bestimmten Fall keine strikte Einhaltung der vPlan-Nutzungsbedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass vPlan auf das Recht verzichtet, in zukünftigen Fällen (gleich oder verschieden) die strikte Einhaltung zu verlangen.
2.6. vPlan behält sich das Recht vor, die vPlan-Nutzungsbedingungen nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise zu ändern. vPlan wird rechtzeitig über bevorstehende Änderungen über die Webanwendung, die Website oder auf andere Weise informieren, bevor die aktualisierten vPlan-Nutzungsbedingungen in Kraft treten. vPlan kann die vPlan-Dienste ganz oder teilweise ändern oder einstellen.
2.7. Der Kunde kann eine Bestellung oder Zusatzbestellung für vPlan-Dienste gemäß den von vPlan vorgegebenen Verfahren aufgeben. Jede Bestellung oder Zusatzbestellung bedarf der Annahme durch vPlan. vPlan kann eine Bestellung oder Zusatzbestellung nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen. Die vPlan-Vereinbarung tritt an dem Tag in Kraft, an dem vPlan dem Kunden eine Bestätigung der Bestellung oder Zusatzbestellung zusendet (das „Beginndatum“).
2.8. Alle Lieferzeiten werden von vPlan nach bestem Wissen festgelegt und nach Möglichkeit eingehalten. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, besteht kein Anspruch des Kunden auf Entschädigung, Rückerstattung oder Preisnachlass aufgrund verspäteter Lieferung.
2.9. Der Kunde übernimmt die Verantwortung für die Auswahl des vPlan-Dienstes zur Erreichung seiner angestrebten Ergebnisse und erkennt an, dass der vPlan-Dienst nicht zur Erfüllung individueller Anforderungen des Kunden entwickelt wurde.
2.10. Die vPlan-Nutzungsbedingungen sind in mehreren Sprachen verfügbar. Bei Auslegungsunterschieden über Inhalt oder Bedeutung dieser Bedingungen ist die niederländische Fassung verbindlich.
3.1. Der vPlan-Dienst wird dem Kunden zur Automatisierung innerhalb seines Unternehmens mithilfe der von vPlan bereitgestellten Werkzeuge, einschließlich der Webanwendung, angeboten. Der Kunde entscheidet selbst, wie und zu welchem konkreten Zweck er diese Werkzeuge einsetzt. Jegliches Nutzungsrecht in Bezug auf vPlan AI unterliegt ebenfalls den Bestimmungen in Artikel 14 dieser Bedingungen.
3.2. Um die vPlan-Dienste nutzen zu können, muss sich der Kunde zunächst in der Webanwendung registrieren. Nach Abschluss der Registrierung kann sich der Kunde direkt in seinem Konto anmelden und den vPlan-Dienst nutzen.
3.3. Dem Kunden ist es nicht gestattet, vPlan zu verändern oder davon abgeleitete Werke zu erstellen, es weiterzulizenzieren oder unterzulizenzieren oder vPlan für Schulungszwecke Dritter, kommerzielle (Teilzeit-)Nutzung, Vermietung oder durch ein Servicebüro nutzen zu lassen. Dem Kunden ist es untersagt, vPlan zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu übersetzen, zu verändern, anzupassen oder zu hacken oder auf andere Weise unbefugten Zugang zu vPlan, den zugehörigen Systemen oder Netzwerken zu versuchen oder zu erlangen oder den Quellcode bzw. zugrundeliegende Komponenten von Modellen, Algorithmen oder Systemen von vPlan offenzulegen.
3.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesen Bedingungen auf Dritte zu übertragen. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von vPlan darf der Kunde vPlan weder verkaufen noch vermieten. vPlan ist berechtigt, nach vorheriger Mitteilung an den Kunden und ohne dessen Zustimmung, sämtliche Rechte und Pflichten aus der vPlan-Vereinbarung an Dritte zu übertragen. Ist für eine solche Übertragung die Zustimmung oder Mitwirkung des Kunden erforderlich, so wird diese hiermit im Voraus erteilt, und der Kunde verpflichtet sich, alle weiteren notwendigen Mitwirkungen zu leisten.
3.5. Der Kunde muss den Zugang zu seinem Konto durch Benutzername und Passwort vor unbefugtem Zugriff schützen. Insbesondere ist das Passwort streng vertraulich zu behandeln. vPlan darf davon ausgehen, dass sämtliche Handlungen, die nach Anmeldung mit Benutzername und Passwort vom Konto des Kunden aus erfolgen, dem Kunden zuzurechnen sind.
3.6. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, ist vPlan berechtigt, nach eigenem Ermessen Änderungen an der Webanwendung vorzunehmen. Über relevante Updates und/oder Upgrades wird vPlan den Kunden rechtzeitig informieren, sofern diese für die Nutzung der Webanwendung von Bedeutung sind.
3.7. Feedback und Metadaten von Nutzenden dürfen von vPlan frei zur Weiterentwicklung und Verbesserung verwendet werden, sofern keine personenbezogenen Daten enthalten sind.
3.8. vPlan kann experimentelle Funktionen als Beta-Produkte anbieten. Diese werden „wie gesehen“ bereitgestellt, ohne Gewährleistung, und ihre Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Die Beta-Produkte und -Dienste sind experimenteller Natur und beinhalten keine Verpflichtung seitens vPlan, diese weiterzuentwickeln, zu produzieren, zu unterstützen, zu reparieren oder zum Verkauf anzubieten. vPlan oder dessen Zulieferer haften unter keinen Umständen für Schäden, die aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung dieser Beta-Produkte und -Dienste entstehen.
4.1. Alle von vPlan berechneten Preise und Tarife verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer (MwSt.) sowie zuzüglich etwaiger Steuern, Abgaben und Zuschläge jeglicher Art, die derzeit oder künftig von staatlichen oder anderen zuständigen Behörden erhoben werden.
4.2. Ab dem Beginndatum schuldet der Kunde vPlan ein Entgelt für die vPlan-Dienste, unabhängig davon, ob der Kunde diese Dienste tatsächlich nutzt. Dies gilt unabhängig von etwaigen Honoraren für Beratungsleistungen, die gesondert in Rechnung gestellt werden. Zusatzbestellungen, die der Kunde während der Laufzeit der vPlan-Vereinbarung aufgibt, werden anteilig ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Bestätigung und Verarbeitung der Zusatzbestellung in Rechnung gestellt.
4.3. vPlan ist berechtigt, die vereinbarten Preise und Tarife jederzeit einseitig anzupassen. Über Preis- und Tarifänderungen wird der Kunde rechtzeitig informiert. Führt die Preisänderung zu einer Erhöhung der Preise, die über eine Indexierung auf Basis des vom Statistischen Bundesamt (CBS) veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI) + 5 % pro Jahr hinausgeht (kumuliert über den Zeitraum ohne Preisanpassung, sofern zutreffend), und stimmt der Kunde der vorgeschlagenen Änderung nicht zu, kann der Kunde die vPlan-Vereinbarung innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Bekanntgabe der Preisänderung schriftlich gemäß Artikel 5.2 kündigen. Erfolgt keine fristgerechte schriftliche Kündigung, gilt die Preisänderung als akzeptiert. vPlan ist jederzeit berechtigt, zwischenzeitliche Preiserhöhungen seitens seiner Zulieferer sowie Kosten für (Laufzeit-)Lizenzen Dritter an den Kunden weiterzugeben.
4.4. Die Entgelte für die vPlan-Dienste sind im Voraus zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.5. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung durch Lastschrift, wofür der Kunde vPlan die entsprechende Ermächtigung erteilt. Der Kunde muss über ein Bankkonto bei einer (internationalen) Bank verfügen, die bei der jeweiligen nationalen Zentralbank registriert ist. Die Lastschrift erfolgt monatlich oder jährlich. Sollte eine Lastschrift nicht möglich sein, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.
4.6. vPlan kann dem Kunden (nach eigenem Ermessen) verschiedene Zahlungsmethoden zur Verfügung stellen (z. B. Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder iDEAL). Einige dieser Zahlungsmethoden werden durch Dritte abgewickelt (z. B. Kreditkartenanbieter). Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass bei der Nutzung eines solchen Zahlungsdienstleisters dessen Bedingungen zusätzlich zur Anwendung kommen können. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, diese zusätzlichen Bedingungen sorgfältig zu lesen und zu akzeptieren, bevor er eine bestimmte Zahlungsmethode nutzt. Die zusätzlichen Bedingungen von Dritten sind hier einsehbar.
4.7. Der Kunde stellt vPlan alle erforderlichen Informationen und Mitwirkung zur Verfügung, einschließlich seines vollständigen Namens, seiner aktuellen Adresse und Zahlungsinformationen, und informiert vPlan umgehend über Änderungen dieser Angaben über die Webanwendung.
4.8. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nach, widerruft er die Lastschriftermächtigung ohne triftigen Grund oder ist eine Zahlung aus Gründen, die nicht vPlan zuzurechnen sind, nicht durchführbar, kann vPlan die Funktionalität der Webanwendung einschränken oder den Zugang des Kunden zur Webanwendung sperren, ohne dafür gegenüber dem Kunden haftbar zu sein. Auf Wunsch des Kunden kann vPlan den Zugang wieder freigeben, sobald alle offenen Beträge zuzüglich etwaiger Entschädigungen gemäß Artikel 4.10 vollständig beglichen sind.
4.9. Erfüllt der Kunde seine Zahlungspflichten gemäß diesem Artikel 4 nicht oder nicht rechtzeitig, gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug. In diesem Fall schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat (oder Teil eines Monats).
4.10. Der Kunde haftet für alle Kosten, Aufwendungen und (finanziellen) Schäden – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltskosten und Inkassogebühren – die vPlan durch die Nichterfüllung seiner Zahlungspflichten entstehen. Die (Inkasso-)Kosten werden auf mindestens 15 % der Hauptforderung festgesetzt.
4.11. vPlan ist berechtigt, vom Kunden eine sofortige Vorauszahlung bis zum Ende der vorgesehenen Laufzeit der vPlan-Vereinbarung zu verlangen. Diese Gesamtsumme ist sofort fällig.
5.1. Die vPlan-Vereinbarung tritt am Beginndatum (siehe Artikel 2.7) in Kraft und wird für eine Laufzeit von einem (1) Monat geschlossen, sofern zwischen vPlan und dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Nach Ablauf der ersten (oder verlängerten) Laufzeit („Verlängerungsdatum“) wird die vPlan-Vereinbarung stillschweigend verlängert um: (i) einen (1) Monat, wenn die ursprüngliche Laufzeit einen (1) Monat beträgt, und (ii) ein (1) Jahr, wenn die ursprüngliche Laufzeit mehr als einen (1) Monat beträgt.
5.2. Die vPlan-Vereinbarung kann von beiden Parteien wie in der vPlan-Vereinbarung geregelt und über die Webanwendung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens einem (1) Monat vor dem Verlängerungsdatum gekündigt werden.
5.3. Unbeschadet aller anderen Rechte und Ansprüche kann vPlan seine Verpflichtungen aus der vPlan-Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aussetzen und/oder dem Kunden den Zugang zu den vPlan-Diensten sperren, wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus der vPlan-Vereinbarung nicht (ordnungsgemäß) erfüllt.
5.4. vPlan kann die vPlan-Vereinbarung jederzeit ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung und ohne gerichtliche Intervention durch (elektronische) Mitteilung an den Kunden kündigen – ohne weitere Haftung –, wenn: a) der Kunde eine seiner Verpflichtungen aus der vPlan-Vereinbarung nicht (ordnungsgemäß) erfüllt und dies nach schriftlicher Abmahnung durch vPlan nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt; oder b) der Kunde Insolvenz beantragt oder über ihn Insolvenz beantragt wird, wobei der Antrag nicht innerhalb von 30 Tagen zurückgezogen wird, ein Insolvenzverwalter bestellt wird, der Kunde vPlan mitteilt, dass er seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, oder wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, der Kunde aufgelöst wird, Zahlungsaufschub erhält, liquidiert wird oder seine Geschäftstätigkeit einstellt.
5.5. Die Beendigung der vPlan-Vereinbarung entbindet den Kunden nicht von bestehenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber vPlan, noch berechtigt sie den Kunden zur Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren. vPlan ist in keiner Weise verpflichtet, dem Kunden im Zusammenhang mit der Kündigung Schadenersatz zu leisten.
5.6. Der Kunde kann bis zu drei (3) Monate nach Beendigung der vPlan-Vereinbarung die Reaktivierung der Vereinbarung bei vPlan beantragen. vPlan ist nicht verpflichtet, diesem Antrag stattzugeben, und eine Reaktivierung erfolgt nur, wenn die Reaktivierungsgebühr vollständig bezahlt wurde. Nach der Reaktivierung erhält der Kunde wieder Zugriff auf seine Kundendaten, wie sie vor der Kündigung in der Webanwendung gespeichert waren, sofern diese Daten vPlan noch zur Verfügung stehen. Der Kunde erteilt vPlan hiermit die Zustimmung, (i) Kundendaten für einen Zeitraum von bis zu zwölf (12) Monaten nach Beendigung der vPlan-Vereinbarung zu speichern und (ii) diese Daten spätestens zwölf (12) Monate nach Vertragsende zu löschen. vPlan kann dem Kunden auf Anfrage und unter weiteren (finanziellen) Bedingungen eine eingeschränkte „Leselizenz“ gewähren.
5.7. Auf Wunsch und gegen Aufpreis kann vPlan dem Kunden eine Kopie der gespeicherten Daten zur Verfügung stellen. Der Kunde kann sich über die Möglichkeiten und Kosten bei vPlan informieren.
5.8. Wenn der Kunde ein Jahresabonnement für vPlan abschließt, gelten folgende Abweichungen:a) Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, bedeutet jede Bezugnahme auf „monatlich“ oder „pro Monat“ in diesem Fall „jährlich“ bzw. „pro Jahr“; b) Abweichend von Artikel 5.1 und 5.2 gilt für die vPlan-Vereinbarung: (i) sie wird für eine Laufzeit von mehr als einem (1) Monat abgeschlossen; (ii) sie wird stillschweigend um jeweils ein (1) weiteres Jahr verlängert; (iii) sie kann über den vPlan-Dienst zum Ende der jeweiligen Laufzeit mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat gekündigt werden; c) Abweichend von Artikel 4.3 ist der Kunde berechtigt, die vPlan-Vereinbarung über den vPlan-Dienst zu kündigen, wenn eine Gebührenanpassung vorgenommen wird, mit Wirkung zum Datum, an dem die Änderung in Kraft tritt.
6.1. Der Kunde gewährleistet, dass die Nutzenden die Webanwendung in Übereinstimmung mit der vPlan-Vereinbarung, den vPlan-Nutzungsbedingungen sowie den geltenden Gesetzen und Vorschriften verwenden. Ebenso stellt der Kunde sicher, dass die vPlan-Dienste nicht für Handlungen und/oder Verhaltensweisen genutzt werden, die vPlan negativ in der Öffentlichkeit darstellen. Der Kunde ist letztlich verantwortlich für alle Informationen, die von Nutzenden in der Webanwendung hinzugefügt oder verändert werden.
6.2. Dem Kunden ist es nicht gestattet:a) die vPlan-Dienste für rechtswidrige oder ungesetzliche Zwecke oder in Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums Dritter zu nutzen oder dies zu versuchen;b) die vPlan-Dienste in einer Weise zu nutzen oder zu versuchen, die die Bereitstellung der vPlan-Dienste an Dritte beeinträchtigt;c) auf Teile der vPlan-Dienste zuzugreifen (oder dies zu versuchen), für die der Kunde keine Berechtigung hat;d) auf Teile der vPlan-Dienste automatisiert zuzugreifen (z. B. per „Scraping“, „Crawling“ oder „Spidering“);e) Viren, Trojaner, Würmer oder andere infizierte elektronische Dateien oder Geräte hochzuladen, zu speichern, zu verbreiten oder zu übertragen bzw. darauf Zugriff zu haben;f) automatisierte Integrationen zu verwenden, es sei denn, diese erfolgen über von vPlan bereitgestellte APIs (Application Programming Interfaces);g) Software oder anderen Code oder Skripte, die Teil der vPlan-Dienste oder der Website sind oder über diese zugänglich gemacht werden, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu kopieren, zu verbreiten, zu unterlizenzieren, zu ändern, zu übersetzen, zu scannen, anzupassen oder anderweitig zu verändern und/oder zu vervielfältigen; und/oderh) direkt oder indirekt (versuchen) die Infrastruktur von vPlan oder Dritten oder Verbindungen zwischen diesen zu stören.
6.3. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, die vPlan-Dienste nicht zur Verbreitung oder Ermöglichung von Spam zu verwenden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: das Offenhalten von SMTP-Relays und/oder Proxys, das Hosting oder Ermöglichen des Hostings von Websites, die über unerwünschte Nachrichten werben, sowie das Anbieten von DNS-Diensten für solche Websites). Im Falle des Versands großer Mengen von Nachrichten obliegt es dem Kunden, den Nachweis zu erbringen, dass der Empfänger zuvor seine Zustimmung gegeben hat. Der Kunde haftet für Schäden, die durch das Versenden von Spam entstehen. Schäden umfassen u. a.: Entschädigungen für den Zeitaufwand, der vPlan durch die Entfernung von IP-Adressen von vPlan oder anderen vPlan-Kunden aus schwarzen Listen von Spam-Filtern entsteht, sowie Kosten zur Bearbeitung von Beschwerden im Zusammenhang mit Spam, der vom Kunden oder in dessen Auftrag versendet wurde.
6.4. vPlan stellt die vPlan-Dienste auf Basis einer Fair-Use-Policy zur Verfügung. Das bedeutet, dass vPlan grundsätzlich keine Einschränkungen in Art und Umfang der Nutzung vorsieht – abgesehen von den in diesen Bedingungen genannten Beschränkungen. vPlan bietet die vPlan-Dienste für ein Speichervolumen und eine Datenübertragungsmenge an, die dem Durchschnitt eines kleinen oder mittelständischen Unternehmens entspricht. Bei übermäßiger Nutzung – d. h. deutlich über dem Durchschnitt liegender Nutzung – behält sich vPlan das Recht vor, Maßnahmen zu ergreifen. Der Kunde ist verpflichtet, nach erster Aufforderung von vPlan unverzüglich Maßnahmen zur Beendigung der übermäßigen Nutzung zu ergreifen. vPlan ist berechtigt, die vPlan-Dienste bei (vermuteter) dauerhafter Überlastung auszusetzen. Die dadurch entstehenden Kosten kann vPlan dem Kunden zu den jeweils gültigen Preisen in Rechnung stellen. Als übermäßige Nutzung gelten insbesondere: übermäßige Beanspruchung von Rechenleistung, Speicher, Netzwerk-, Festplatten- oder Speicherkapazität sowie übermäßiger Gebrauch von Support- und Verwaltungsdiensten.
6.5. Haben der Kunde und vPlan in der vPlan-Vereinbarung eine Begrenzung hinsichtlich der Anzahl oder Größe von Transaktionen, Änderungen oder (finanziellen) Buchungen vereinbart – sei es für einen bestimmten Zeitraum oder nicht –, kann vPlan dem Kunden bei Überschreitung der vereinbarten Menge die Mehrkosten gemäß dem vereinbarten Tarif pro überzähliger Einheit in Rechnung stellen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass vPlan Zugriff auf die Kundendaten nehmen darf, um die Anzahl und Größe der vom Kunden erfassten Transaktionen, Änderungen und Buchungen zu prüfen – ausschließlich zum Zweck der Überprüfung, ob die vereinbarten Mengen überschritten wurden. Die Aufzeichnungen von vPlan gelten in diesem Zusammenhang als verbindlicher Nachweis, sofern der Kunde keinen Gegenbeweis erbringt. Sollte der Kunde zu irgendeinem Zeitpunkt feststellen, dass er Zugriff auf Netzwerkschichten von vPlan hat, ist er verpflichtet, dies vPlan unverzüglich zu melden.
6.6. Der Kunde ist verantwortlich für die Funktionsfähigkeit seiner Hard- und Software, Konfiguration, Peripheriegeräte sowie der Internetverbindungen, die für die Nutzung der vPlan-Dienste erforderlich sind. Er garantiert, dass die von ihm eingesetzten Systeme den Systemanforderungen entsprechen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, geeignete Maßnahmen zu treffen, um seine Geräte, Software, Zugangsdaten sowie Kommunikations- und Internetverbindungen vor Viren, Cyberkriminalität und unbefugter Nutzung durch Dritte zu schützen.
6.7. Sollte vPlan nach eigenem Ermessen zu dem Schluss kommen, dass der störungsfreie Betrieb seiner Infrastruktur und/oder die Dienstleistungserbringung für andere Kunden durch z. B. – aber nicht ausschließlich – Virenbefall, Denial-of-Service-Angriffe, Port-Scans, Hacking oder Spam vom Kunden oder in dessen Auftrag gefährdet ist, kann vPlan Anweisungen erteilen, die der Kunde umgehend zu befolgen hat. vPlan ist zudem berechtigt, die Dienste ganz oder teilweise auszusetzen, solange diese Gefahr besteht. Wird den Anweisungen nicht unverzüglich Folge geleistet, befindet sich der Kunde automatisch in Verzug – ohne dass es einer Mahnung bedarf.
6.8. Bei (vermutetem) Missbrauch oder anderweitigem unsachgemäßen Gebrauch der Webanwendung oder bei Verstößen gegen die vPlan-Vereinbarung ist vPlan berechtigt, nach eigenem Ermessen und mit sofortiger Wirkung:a) vom Kunden zu verlangen, sämtliche beanstandeten Inhalte temporär oder dauerhaft von Geräten, Systemen und/oder (im Falle von Hosting) vom Server des Kunden zu entfernen; und/oder b) den Zugang des Kunden zur Webanwendung oder die Nutzung derselben vorübergehend oder dauerhaft einzuschränken oder zu sperren; c) die Dienste ganz oder teilweise auszusetzen oder einzustellen; d) die vPlan-Vereinbarung zu kündigen;all dies unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Kunden sowie ohne jegliche Schadensersatzpflicht seitens vPlan.
7.1. vPlan wird sich bemühen, den vPlan-Dienst verfügbar zu halten, übernimmt jedoch keine Garantie für eine ununterbrochene Verfügbarkeit. Die Anwendung eines etwaigen Service-Level-Agreements muss ausdrücklich vereinbart werden.
7.2. Ungeachtet Artikel 7.1 kann vPlan den Zugang zur Webanwendung ohne vorherige Ankündigung (vorübergehend) sperren oder einschränken, soweit dies vernünftigerweise erforderlich ist, um:a) präventive oder reguläre Wartungs- oder Upgrade-Arbeiten durchzuführen; b) auf eine (vermutete) Sicherheitsverletzung zu reagieren; und/oder c) in einer sonstigen Notfallsituation zu handeln;und zwar ohne, dass dem Kunden hieraus ein Anspruch auf Entschädigung gegenüber vPlan entsteht. vPlan wird sich bemühen, derartige Maßnahmen so gering wie möglich zu halten und den Kunden – soweit wirtschaftlich zumutbar – rechtzeitig zu informieren.
8.1. Für die Dauer der vPlan-Vereinbarung hat der Kunde Anspruch auf Support in Bezug auf die Nutzung und Funktionalität des vPlan-Dienstes. Supportanfragen dürfen ausschließlich durch Nutzende gestellt werden und beinhalten das Recht auf Einsicht in die Dokumentation sowie die Möglichkeit, Anfragen über die Website oder per E-Mail einzureichen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass vPlan im Rahmen der Support-Leistung Einsicht in die Kundendaten nehmen darf.
8.2. Der Support umfasst nicht: a) Dienstleistungen im Zusammenhang mit Systemkonfigurationen, Hardware und Netzwerken; b) strukturelle Arbeiten wie das Erstellen von Importdefinitionen und Schnittstellen zu Drittsoftware; c) Vor-Ort-Support; d) Erweiterungen der Funktionalität der Webanwendung auf Wunsch des Kunden; e) Konvertierung von Dateien und/oder das Einspielen von Backup-Dateien; f) Dienstleistungen im Zusammenhang mit externen Datenbanken von Herstellern außer vPlan; g) Konfigurationen, Schulungen oder sonstige Leistungen, die nicht ausdrücklich in der vPlan-Vereinbarung genannt sind; h) Support für Betriebs- oder andere Software von Drittanbietern, einschließlich Drittsoftware, die aus der Webanwendung heraus gestartet wird, oder Verbindungen zu Websites von Drittanbietern; i) Reparaturen von Dateien, sofern die Ursache nicht auf den vPlan-Dienst zurückzuführen ist; j) Bereitstellung neu verfügbarer Produkte; k) Unterstützung bei der Internetverbindung; l) Support in einer Umgebung, die laut Systemanforderungen nicht unterstützt wird.
8.3. Der Kunde kann vPlan mit der Durchführung von Arbeiten im Zusammenhang mit den in 8.2 a) bis l) genannten Punkten beauftragen, z. B. im Rahmen von Beratungsleistungen gemäß Artikel 9. Sämtliche Leistungen von vPlan werden zu den jeweils geltenden Preisen in Rechnung gestellt.
9.1. Der Kunde kann bei vPlan Beratungsleistungen anfragen. In Abstimmung mit dem Kunden plant vPlan die Durchführung der Beratungsleistungen unter angemessener Berücksichtigung des vom Kunden gewünschten Zeitplans. vPlan wird sich nach wirtschaftlich vertretbarem Aufwand bemühen, die Beratungsleistungen gemäß dem vereinbarten Zeitplan zu erbringen.
9.2. Der Kunde kann eine Bestellung für Beratungsleistungen bis spätestens drei (3) Werktage vor dem geplanten Beginn der Beratungsleistungen stornieren oder um eine Verschiebung des Termins bitten. Erfolgt eine Stornierung oder Verschiebung nach Ablauf dieser Frist, ist vPlan berechtigt, dem Kunden die geplanten Beratungsleistungen in Rechnung zu stellen.
9.3. Beratungsleistungen werden an Werktagen zwischen 8:30 Uhr und 17:30 Uhr erbracht und dem Kunden im Voraus in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
9.4. Entsprechen die Computersysteme des Kunden zu Beginn der Beratungsleistungen nicht den Systemanforderungen, ist vPlan berechtigt (nach eigenem Ermessen), dem Kunden ungenutzte Arbeitstage sowie gegebenenfalls die Kosten für die Anpassung des Systems an die Systemanforderungen in Rechnung zu stellen.
9.5. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bei Durchführung von Beratungsleistungen in seinen Geschäftsräumen eine sichere Arbeitsumgebung und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen gewährleistet sind. Der Kunde stellt vPlan von allen Ansprüchen von vPlan-Mitarbeitenden und/oder Dritten frei, die aus der Nichteinhaltung dieser Pflicht resultieren.
10.1. Der Kunde bleibt jederzeit Eigentümer der Kundendaten und ist allein verantwortlich und haftbar für deren Inhalt und Richtigkeit. Die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Erstellung, Speicherung und Vernichtung (computer-)generierter Daten in allen Ländern, in denen der Kunde die Webanwendung nutzt oder Kundendaten über die Webanwendung überträgt, liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. Für die vom Kunden in der Webanwendung eingegebenen Daten gelten für vPlan keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
10.2. vPlan gewährleistet, dass Kundendaten – soweit wirtschaftlich und zumutbar möglich – vor Verlust, Beschädigung oder Zerstörung geschützt sind. vPlan kann jedoch nicht garantieren, dass keinerlei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung von Daten eintritt. vPlan erstellt regelmäßig Sicherungskopien (Backups) der Kundendaten – ausschließlich zum Zweck der Wiederherstellung. Diese Backups können dem Kunden nicht direkt zur Verfügung gestellt werden.
11.1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die auf unserer Website veröffentlichte Datenschutzerklärung (sofern anwendbar) für die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden durch vPlan gilt. Der Kunde stimmt der Datenschutzerklärung ausdrücklich zu. vPlan ist berechtigt, die Datenschutzerklärung von Zeit zu Zeit zu ändern, und wird solche Änderungen kommunizieren. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Datenschutzerklärung regelmäßig zu überprüfen und sich über Änderungen zu informieren. Die fortgesetzte Nutzung der vPlan-Dienste durch den Kunden nach Inkrafttreten solcher Änderungen gilt als Zustimmung zu der überarbeiteten Datenschutzerklärung.
11.2. In Bezug auf die vom Kunden über die Webanwendung eingegebenen Daten verpflichtet sich der Kunde: a) sicherzustellen, dass er seine personenbezogenen Daten gemäß allen geltenden Gesetzen, Vorschriften und Verhaltensrichtlinien verarbeitet, speichert und verwendet; b) alle Pflichten als Verantwortlicher und/oder Auftragsverarbeiter dieser Daten gemäß den einschlägigen Datenschutz- und Datenschutzgesetzen zu erfüllen – insbesondere durch Bereitstellung aller erforderlichen Informationen an die betroffenen Personen, deren Daten verarbeitet werden, über die vorgesehene Nutzung und Weitergabe dieser Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der vPlan-Dienste durch den Kunden; c) alle notwendigen Einwilligungen und Genehmigungen zur Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten über die Webanwendung einzuholen. vPlan ist nicht verpflichtet oder verantwortlich, solche Einwilligungen oder Genehmigungen im Namen des Kunden einzuholen; d) sämtliche Anfragen betroffener Personen und/oder von Aufsichtsbehörden im Zusammenhang mit den Kundendaten selbst zu bearbeiten.
11.3. Der Kunde stellt vPlan von jeglichen Ansprüchen und Forderungen Dritter – gleich welcher Art und aus welchem Grund – frei, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schadenersatzforderungen, Kosten und Bußgelder, die im Zusammenhang mit der Verarbeitung und/oder Speicherung und/oder Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen der vPlan-Vereinbarung entstehen.
11.4. vPlan ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der vom Kunden über die Webanwendung eingegebenen Daten gegen unbefugte oder rechtswidrige Verarbeitung sowie gegen unbeabsichtigten Verlust, Zerstörung oder Beschädigung.
11.5. Sofern in der vPlan-Vereinbarung oder in der Datenschutzerklärung nicht ausdrücklich anders geregelt oder soweit nicht zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von vPlan erforderlich, wird vPlan keine Daten, die der Kunde über die Webanwendung bereitgestellt hat, einsehen oder an Dritte weitergeben – es sei denn, vPlan ist gesetzlich, durch Gerichtsbeschluss oder behördliche Anordnung dazu verpflichtet. vPlan ist berechtigt, nicht personenbezogene Kundendaten einzusehen, zu aggregieren und zu nutzen. Diese Daten dürfen keine Rückschlüsse auf den Kunden oder andere Personen zulassen. vPlan kann solche Daten verwenden, um: a) besser zu verstehen, wie Kunden die vPlan-Dienste nutzen, b) den Kunden weiterführende Informationen über die Nutzung und Vorteile der vPlan-Dienste bereitzustellen, sowie c) die vPlan-Dienste generell zu verbessern.
12.1. Keine der Parteien darf vertrauliche Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten hat, offenlegen oder für andere Zwecke verwenden als für denjenigen, zu dem diese Informationen übermittelt wurden und/oder soweit dies zur Erfüllung der jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen oder zur Ausübung vertraglicher Rechte notwendig ist. Dies bedeutet auch, dass vPlan vertrauliche Informationen des Kunden an dessen Geschäftsleitung, Mitarbeitende, Beauftragte, Unterauftragnehmer und Berater weitergeben darf.
12.2. Beide Parteien ergreifen alle zumutbaren Maßnahmen, um ihren Vertraulichkeitsverpflichtungen nachzukommen, und stellen sicher, dass ihre Mitarbeitenden und eingeschalteten Dritten ebenfalls diesen Verpflichtungen nachkommen.
12.3. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen dieses Artikels gelten nicht, soweit die vertraulichen Informationen: a) sich bereits rechtmäßig im Besitz der empfangenden Partei befanden, bevor sie von der offenlegenden Partei erhalten wurden; b) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne auf Informationen oder Daten der offenlegenden Partei zurückzugreifen; c) allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind oder werden, ohne dass dies auf ein Tun oder Unterlassen der empfangenden Partei zurückzuführen ist; d) von einem Dritten an die empfangende Partei weitergegeben wurden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsverpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wurde; oder e) aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Anordnungen oder gerichtlicher Entscheidungen offengelegt werden müssen, wobei die empfangende Partei sich in einem solchen Fall bemühen muss, den Umfang der Offenlegung so gering wie möglich zu halten.
13.1. Sämtliche (registrierten oder nicht registrierten) Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, Handelsnamenrechte, Datenbankrechte, Designrechte, Rechte an vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnissen sowie sonstigen geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte – gleich ob eingetragen oder nicht – in Bezug auf (Informationen über) die Website und die Webanwendung stehen ausschließlich vPlan oder dessen Lizenzgebern zu. Keine Bestimmung in der vPlan-Vereinbarung oder in den vPlan-Nutzungsbedingungen ist dahingehend auszulegen, dass diese Rechte ganz oder teilweise auf den Kunden übertragen werden.
13.2. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Hinweise auf geistige Eigentumsrechte von vPlan zu verändern, zu entfernen oder unkenntlich zu machen. Der Kunde darf keine Marke, kein Design, kein Logo und keinen Domainnamen von vPlan oder ein damit vergleichbares Kennzeichen in irgendeiner Jurisdiktion registrieren oder verwenden. Jegliche Nutzung von Marken und anderen geistigen Eigentumsrechten von vPlan sowie die daraus resultierende Reputation stehen ausschließlich vPlan zu.
13.3. vPlan wird den Kunden gegen alle Rechtsstreitigkeiten verteidigen, die gegen ihn erhoben werden und auf der Behauptung beruhen, dass die Webanwendung – sofern sie vertragsgemäß gemäß der vPlan-Vereinbarung und den vPlan-Nutzungsbedingungen genutzt wird – ein gültiges Patent, Urheberrecht oder Geschäftsgeheimnis eines Dritten verletzt, das in der für die vPlan-Vereinbarung geltenden Gerichtsbarkeit rechtswirksam und durchsetzbar ist. vPlan stellt den Kunden von allen durch ein Gericht rechtskräftig auferlegten Zahlungsverpflichtungen (Schadensersatz und/oder Kosten) sowie aus einer Vergleichsvereinbarung resultierenden Ansprüchen frei, unter der Voraussetzung, dass: a) der Kunde vPlan unverzüglich schriftlich über die Klage (einschließlich aller vorherigen Ansprüche in diesem Zusammenhang) informiert, sobald er davon Kenntnis erlangt; b) die Klage Rechte eines Dritten betrifft, die in einem Land geltend gemacht werden, das dem Berner Übereinkommen beigetreten ist; c) der Kunde vPlan auf eigene Kosten in jeder zumutbaren Weise bei der Verteidigung und Beilegung des Rechtsstreits unterstützt; und d) vPlan die ausschließliche Kontrolle über die Verteidigung und mögliche Vergleichsverhandlungen erhält.
13.4. Wird dem Kunden durch gerichtliche Verfügung die weitere Nutzung der Webanwendung untersagt oder ist vPlan der Ansicht, dass eine solche Verfügung bevorstehen könnte, ist vPlan berechtigt, nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten: a) dem Kunden das Recht zu verschaffen, die Webanwendung weiterhin gemäß den vPlan-Nutzungsbedingungen zu nutzen; b) die Webanwendung zu ersetzen oder so zu ändern, dass keine Rechtsverletzung mehr vorliegt, wobei die Funktionalität im Wesentlichen erhalten bleiben muss; oder – falls a) und b) aus Sicht von vPlan nicht zumutbar sind – c) die vPlan-Vereinbarung und die daraus resultierenden Rechte in Bezug auf die betroffene Webanwendung zu kündigen.
13.5. Unbeschadet der Regelung in Artikel 13.3 haftet vPlan nicht für Ansprüche, die auf folgenden Umständen beruhen: a) Nutzung der Webanwendung zusammen mit Daten, Geräten oder Software, die nicht von vPlan bereitgestellt wurden und die in Kombination mit der Webanwendung zur behaupteten Rechtsverletzung führen; b) fehlerhafte oder unzulässige Nutzung der Webanwendung; c) Nutzung der Webanwendung durch oder im Auftrag des Kunden unter Verstoß gegen die vPlan-Vereinbarung oder die vPlan-Nutzungsbedingungen; d) Änderungen an der Webanwendung, die nicht durch vPlan vorgenommen wurden; oder e) die Umsetzung ausdrücklicher Anweisungen des Kunden durch vPlan.Der Kunde stellt vPlan von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei, verteidigt vPlan auf eigene Kosten und hält es schadlos.
13.6. Der Kunde erkennt an, dass die vollständige und ausschließliche Haftung von vPlan für Verletzungen von Patenten, Urheberrechten, Marken oder anderen Rechten an geistigem Eigentum in den Artikeln 13 und 16 geregelt ist. vPlan ist berechtigt, technische Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Website, der Webanwendung und der zugehörigen Rechte zu ergreifen und aufrechtzuerhalten. Der Kunde darf diese Maßnahmen weder umgehen noch entfernen.
13.7. Wenn der Kunde die vPlan-Dienste nutzt, gewährt er vPlan das Recht, das Firmenlogo und den Namen des Kunden für kommerzielle Zwecke zu verwenden.
14.1. In Bezug auf vPlan AI erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass vPlan – sofern relevant – Subunternehmer und/oder Unterauftragsverarbeiter einsetzt, wie sie dem Kunden von vPlan von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden (in beliebiger Form).
14.2. vPlan wird sich in angemessenem Umfang bemühen, die vereinbarte vPlan AI dem Kunden bereitzustellen. vPlan gewährt dem Kunden ein nicht exklusives, widerrufliches, nicht übertragbares und beschränktes Nutzungsrecht zum Zugriff auf vPlan AI und zur Nutzung gemäß diesen vPlan-Nutzungsbedingungen und insbesondere diesem Artikel 14. Auch wenn vPlan dem Kunden vPlan AI ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung bereitstellt, gelten dennoch die Bestimmungen dieses Artikels.
14.3. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Verwaltung – einschließlich der Konfiguration – und Nutzung von vPlan AI sowie für die Art und Weise, wie die Ergebnisse von vPlan AI verwendet werden. Der Kunde ist ebenfalls allein verantwortlich für die Einweisung der Nutzenden und deren korrekten Umgang mit vPlan AI.
14.4. Der Kunde versteht, akzeptiert und erklärt sich damit einverstanden, dass der Output unvollständig, fehlerhaft und/oder ungenau sein kann. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Nutzung und Bewertung des Outputs – insbesondere in Bezug auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Genauigkeit und Eignung – und verpflichtet sich zur menschlichen Prüfung und Nachkontrolle. Der Kunde erkennt außerdem an, dass der Output aufgrund der Natur von vPlan AI und generativer künstlicher Intelligenz nicht einzigartig ist und Dritte ähnliche Ergebnisse erhalten können.
14.5. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen – und garantiert gegenüber vPlan –, dass der Kunde und seine Mitarbeitenden:(i) niemanden irreführen, indem sie suggerieren, dass der Output von Menschen erstellt wurde;(ii) vPlan AI nicht zur Generierung von Input oder Output verwenden, der: (A) rechtswidrig oder schädlich ist (z. B. für vPlan); (B) gegen geltende Gesetze und/oder Vorschriften verstößt; (C) gegen die vPlan-Vereinbarung, diese vPlan-Nutzungsbedingungen oder geltende Richtlinien von vPlan oder AI-Zulieferern – einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Datenschutzrichtlinie und die Richtlinien zur Weitergabe und Veröffentlichung von OpenAI, LLC – verstößt; und/oder (D) Rechte von vPlan oder Dritten verletzt;(iii) berechtigt sind, den Input (durch Mitarbeitende) für vPlan AI zu verwenden; und(iv) den Zugriff auf vPlan AI nicht nutzen, um konkurrierende Produkte oder Dienste zu entwickeln, einschließlich sogenannter Foundation Models oder anderer großskaliger Modelle.
14.6. vPlan kann zusätzliche Gebühren für die Nutzung von vPlan AI berechnen. Diese Gebühren werden dem Kunden von vPlan mitgeteilt.
14.7. Input und Output gelten als Kundendaten. Die Nutzung von vPlan AI durch den Kunden und dessen Mitarbeitende räumt vPlan kein Recht ein, Kundendaten entgegen diesen vPlan-Nutzungsbedingungen zu verwenden oder weiterzugeben – es sei denn, dies wurde ausdrücklich anders vereinbart. Soweit gesetzlich zulässig, gewährt der Kunde vPlan eine nicht-exklusive, weltweite, unbefristete und gebührenfreie Lizenz zur Nutzung des vom Kunden bereitgestellten Inputs sowie des Outputs, um vPlan AI bereitzustellen, zu betreiben, zu verbessern und zu sichern. Diese Lizenz beinhaltet das Recht zur Nutzung anonymisierter und aggregierter Daten zu Analyse- und Verbesserungszwecken. vPlan wird diese Lizenz nicht für das Training der bei vPlan AI eingesetzten Machine-Learning-Modelle verwenden.
14.8. vPlan erhebt keinen Eigentumsanspruch am durch die Nutzung von vPlan AI generierten Output, es sei denn, etwas anderes wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der Kunde erhält ein beschränktes, nicht-exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung des Outputs und stellt vPlan von allen Ansprüchen Dritter frei, die Rechte an Input oder Output geltend machen.
14.9. vPlan behält sich das Recht vor, vPlan AI ganz oder teilweise ohne vorherige Zustimmung des Kunden zu ändern, zu unterbrechen oder einzustellen, wenn vPlan dies für erforderlich hält – insbesondere zur Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften, Sicherheitsstandards, technischer Einschränkungen oder aus wirtschaftlichen Gründen.
15.1. Der Kunde erkennt an, dass die Webanwendung Komponenten Dritter enthalten kann und dass im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Komponenten durch den Kunden zusätzliche Bedingungen gelten, die hier einsehbar sind (z. B. unter dem Abschnitt Sub-Prozessoren). Der Kunde bestätigt, dass er diese Bedingungen gelesen und verstanden hat. Diese Bedingungen können von Zeit zu Zeit geändert werden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich regelmäßig über Änderungen zu informieren. Die fortgesetzte Nutzung der Webanwendung und der entsprechenden Komponenten Dritter durch den Kunden nach solchen Änderungen gilt als Annahme der geänderten Bedingungen – vorbehaltlich etwaiger gegenteiliger Regelungen in diesen vPlan-Nutzungsbedingungen.
15.2. Alle in die Webanwendung eingebetteten oder an den Kunden unterlizenzierte Komponenten Dritter werden dem Kunden von vPlan im jeweiligen Zustand („as is“) bereitgestellt. Sofern nicht ausdrücklich und direkt vom betreffenden Drittanbieter zugesichert, übernimmt vPlan keinerlei Gewährleistung für diese Komponenten Dritter. vPlan haftet nicht für Schäden – gleich welcher Art –, die aus der Nutzung dieser Komponenten durch den Kunden entstehen.
16.1. Die Gesamthaftung von vPlan für Schäden infolge von Tod oder Körperverletzung ist in jedem Fall auf EUR 100.000 (einhunderttausend Euro) pro Schadensfall begrenzt.
16.2. Unter Berücksichtigung von Artikel 16.1 ist die gesamte Haftung von vPlan wegen einer zurechenbaren Pflichtverletzung oder aus einem anderen rechtlichen Grund – einschließlich der Verletzung einer vereinbarten Garantie – ausdrücklich auf den Ersatz direkter Schäden begrenzt. Die Haftungshöchstgrenze beträgt 50 % aller Beträge, die der Kunde in den sechs (6) Monaten vor dem schadensverursachenden Ereignis an vPlan gezahlt hat. Die Gesamthaftung von vPlan übersteigt jedoch in keinem Fall EUR 5.000 (fünftausend Euro), unabhängig vom Rechtsgrund. Eine Reihe zusammenhängender Ereignisse gilt dabei als ein einzelner Schadensfall.
16.3. Unter Berücksichtigung von Artikel 16.1 haftet vPlan niemals für:entgangenen Gewinn,entgangene Einsparungen,Verlust von Geschäftswert (Goodwill),Betriebsunterbrechung,Ansprüche von Kunden des Kunden,Beschädigung oder Verlust von (Nutzungs-)Daten,Kosten zur Wiederherstellung beschädigter Daten,Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung von Gegenständen, Materialien oder Software Dritter, die vom Kunden vorgeschrieben wurden,Schäden infolge der Einschaltung von vom Kunden bestimmten Lieferanten,oder sonstige mittelbare oder Folgeschäden, gleich welcher Art – auch wenn vPlan über die Möglichkeit solcher Schäden informiert war oder hätte informiert sein müssen.
16.4. vPlan haftet nicht für Schäden, die dem Kunden entstehen infolge:
a) der vorübergehenden Nichtverfügbarkeit, fehlerhaften Verfügbarkeit oder unvollständigen Verfügbarkeit der vPlan-Dienste;
b) des (Nicht-)Funktionierens von Software des Kunden oder Dritter (einschließlich Komponenten und Dienste Dritter), der Ausrüstung des Kunden, von vPlan oder Dritten sowie der jeweiligen Internetverbindungen;
c) der fehlerhaften, unvollständigen oder verspäteten Übermittlung oder des Erhalts von Kundendaten oder anderen Informationen, die über die Webanwendung bereitgestellt wurden.Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass die Webanwendung nie völlig fehlerfrei sein kann und nicht jede Unvollkommenheit behoben werden kann oder wird.
16.5. Abgesehen von Artikel 13 ist nicht beabsichtigt, dass Kunden, potenzielle Kunden, Mitarbeitende, Vertreter, Agenten oder (Unter-)Auftragnehmer des Kunden als Drittbegünstigte dieser vPlan-Vereinbarung gelten oder Vertragspartei werden. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass Artikel 6:254 Absatz 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) keine Anwendung findet. Der Kunde verpflichtet sich, vPlan, seine Mitarbeitenden, Vertreter sowie (Unter-)Auftragnehmer umfassend von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben.
16.6. Eine Haftung von vPlan entsteht nur, wenn der Kunde vPlan unverzüglich und ordnungsgemäß schriftlich in Verzug setzt, dabei eine angemessene Frist zur Behebung der Pflichtverletzung (mindestens 30 Tage) einräumt und vPlan in diesem Zeitraum nicht erfüllt. Die schriftliche Mitteilung muss den Mangel so ausführlich wie möglich beschreiben, damit vPlan in der Lage ist, angemessen zu reagieren.
16.7. Macht vPlan einen Fehler oder kommt es zu einer Pflichtverletzung, verfallen etwaige Ansprüche auf Schadenersatz, wenn der Kunde nicht unverzüglich Maßnahmen ergreift, um:a) den Schaden so gering wie möglich zu halten;b) weiteren oder zusätzlichen Schaden zu verhindern; undc) vPlan so schnell wie zumutbar über den Schaden zu informieren und alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen.
16.8. Die Bestimmungen dieses Artikels – ebenso wie alle anderen Haftungsbeschränkungen zugunsten von vPlan – gelten auch zugunsten aller (juristischen) Personen, die vPlan bei der Erfüllung der vPlan-Vereinbarung einsetzt.
16.9. Der Kunde erkennt an, dass Informationen, die von oder im Namen von vPlan über die Webanwendung und/oder die Website bereitgestellt werden, ohne Gewähr erfolgen und weder dem Kunden noch Dritten hieraus Rechte entstehen.
16.10. vPlan übernimmt – über die in der vPlan-Vereinbarung ausdrücklich vereinbarten Zusicherungen hinaus – keine weiteren Garantien, Zusicherungen oder Bedingungen im Hinblick auf die vPlan-Dienste. vPlan schließt hiermit ausdrücklich alle stillschweigenden oder gesetzlichen Garantien oder Bedingungen aus, insbesondere in Bezug auf Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Nichtverletzung von Rechten Dritter.
17.1. Unter höherer Gewalt (auch: „nicht zurechenbare Nichterfüllung“) im Sinne der vPlan-Nutzungsbedingungen versteht man alle Umstände, die vPlan nicht subjektiv zuzurechnen sind und die die (weitere) Erfüllung ihrer Verpflichtungen ganz oder teilweise unmöglich machen oder vPlan unzumutbar erschweren.
17.2. Im Falle höherer Gewalt ist vPlan berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen ganz oder teilweise auszusetzen. Der Kunde hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Erfüllung oder Schadenersatz. Dauert die Situation der höheren Gewalt länger als drei (3) Monate an, sind beide Parteien berechtigt, die vPlan-Vereinbarung ganz oder teilweise ohne Entschädigung zu kündigen. vPlan behält in jedem Fall das Recht, einen anteiligen Teil der Vergütung zu verlangen, wenn sie ihre Verpflichtungen vor oder nach Eintritt der höheren Gewalt teilweise erfüllt hat.
18.1. vPlan ist berechtigt, seine Rechte und/oder Pflichten aus der vPlan-Vereinbarung zu unterlizenzieren, übertragen, verlängern, abtreten, auszulagern oder an Dritte zu vergeben.
18.2. Sollte eine Bestimmung der vPlan-Vereinbarung oder dieser vPlan-Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise ungültig, nichtig oder rechtswidrig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin in vollem Umfang gültig. Die betreffende Bestimmung ist in einer Weise auszulegen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
18.3. Ein Verzicht auf Rechte oder eine nachlässige Durchsetzung von Rechten durch vPlan ist nicht als Verzicht auf zukünftige Rechte auszulegen.
18.4. Die vPlan-Vereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren und/oder gleichzeitigen schriftlichen oder mündlichen Verhandlungen, Vereinbarungen und Absprachen, einschließlich aller Werbe- oder Verkaufsunterlagen von vPlan.
18.5. Die Kommunikation zwischen vPlan und dem Kunden kann elektronisch erfolgen. Die von vPlan gespeicherte Version solcher Kommunikation gilt als Beweismittel, es sei denn, der Kunde weist das Gegenteil nach. Elektronische Mitteilungen gelten als am Tag des Versands zugegangen, es sei denn, der Empfänger weist das Gegenteil nach. Falls Mitteilungen den Kunden nicht erreichen, etwa wegen Zustellungs- oder Zugriffsproblemen (auch bei externen Mailanbietern), trägt der Kunde das Risiko.
18.6. Abgesehen von den Bestimmungen in Artikel 2.6 und 4.3 kann die vPlan-Vereinbarung nur durch eine ausdrücklich zwischen dem Kunden und vPlan geschlossene Vereinbarung geändert werden.
19.1. Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich niederländischem Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
19.2. Sofern zwingendes Recht nichts anderes vorschreibt, werden alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der vPlan-Vereinbarung und/oder den vPlan-Nutzungsbedingungen ausschließlich dem Bezirksgericht Overijssel, Standort Almelo (Niederlande), vorgelegt, unbeschadet des Rechts von vPlan, ein Verfahren auch bei einem anderen zuständigen Gericht einzuleiten.
19.3. Alle im Rahmen eines Rechtsverfahrens entstehenden Kosten – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwalts-, Gerichtsvollzieher- und Übersetzungskosten – sind vom Kunden zu tragen, wenn dieser überwiegend oder vollständig unterliegt.